Heidsee wird begehbar und Maskenpflicht teilweise aufgehoben
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Die drei Destinationsgemeinden Vaz/Obervaz, Lantsch/Lenz und Churwalden führten vor den Feiertagen eine Maskenpflicht an hoch frequentierten Orten in der Ferienregion Lenzerheide ein, so wie es die Vorgaben des Bundes forderten. Aufgrund des sich abzeichnenden rückläufigen Besucheraufkommens können die maskenpflichtigen Zonen per Samstag, 9. Januar 2021, der Situation angepasst werden.
Neben den schweizweit einheitlich geregelten Bereichen wie ÖV-Haltestellen, Bergbahnen oder Eisfelder bleibt in der Ferienregion Lenzerheide die Maskenpflicht auch in folgenden Zonen bestehen:
Lenzerheide
• Im Dorfzentrum ab Café Aurora bis zum SPAR Supermarkt
Lantsch/Lenz
• Auf dem Areal der Biathlon Arena Lenzerheide (inkl. Parkplatz Foppa)
Die Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.
Fussgängerweg und Loipe führen ab Samstag über den Heidsee
Die bestehende Maskenpflicht auf dem Fussgängerweg rund um den Heidsee, die Loipe war davon ausgenommen, wird somit aufgehoben. Grund dafür ist die Begehbarkeit des Heidsees, welche durch die verstärkte Eisbildung dank der kalten Temperaturen der vergangenen Tage möglich wird. Ab Samstag, 9. Januar 2021, sind sowohl der Fussgängerweg als auch die rund zwei Kilometer lange klassisch und skating gespurte Langlaufloipe auf dem Heidsee offen. Durch die Begehbarkeit des Heidsees darf man mit einer besseren Verteilung der Gäste in diesem Gebiet rechnen. Zusätzlich werden die Fussgängerwege auf und rund um den Heidsee breiter gespurt, um möglichst viel Platz für den einzuhaltenden Abstand zwischen Personen(-gruppen) zu gewährleisten.
Anstelle der generellen Maskenpflicht gilt in definierten Zonen die Empfehlung zum Tragen von Masken, wenn der Mindestabstand von 1.5 m zu anderen Personen nicht durchgehend eingehalten werden kann. Entsprechende Plakate weisen die Gäste weiterhin darauf hin.