Wintersportgebiet Arosa Lenzerheide limitiert Anzahl Gäste während den Festtagen
Die Bündner Regierung hat entschieden, dass die Anzahl der Gäste im Wintersportgebiet Arosa Lenzerheide vom 24. Dezember 2020 bis und mit 3. Januar 2021 auf 70% eines Spitzentages limitiert wird.
An Spitzentagen mit sehr hohem Gästeaufkommen kann der Verkauf von Tickets online und an den Kassen somit eingestellt werden. Gäste mit einer Jahres - oder Saisonkarte, Gäste von Hotels mit denen wir ein Saisonkarten-Kooperationsmodell haben sowie Gäste mit einem bereits erworbenen Ticket (online oder offline) haben weiterhin ungehinderten Zugang. Wir empfehlen Gästen, Ihr Ticket online frühzeitig vor der Anreise zu buchen. Einzelfahrten für Fussgänger sind nicht von der Limitierung betroffen.
FAQ zur Limitierung:
Besteht ein Risiko, dass man mit einem online Skiticket oder einer Jahres-/Saisonkarte keinen Zutritt mehr hat zum Skigebiet?
Nein. Mit der Jahres- oder Saisonkarte oder einem online gekauften Ticket besteht immer Zutritt und die bereits verkauften Tickets haben Vorrang. Bei Erreichen der Limite wird der weitere Verkauf eingestellt. An den Kassen kann in diesem Fall nur noch der Pickup von einem vorher online gebuchten Ticket stattfinden.
Ich möchte das Skiticket erst kurzfristig kaufen. Besteht ein Risiko, dass ich nicht auf den Berg gehen kann?
Ja, das Risiko besteht vor allem an Spitzentagen mit üblicherweise sehr hoher Auslastung. Wenn Sie sicher sein möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Skitickets im Voraus frühzeitig online zu buchen. In einzelnen Hotels können Sie auch das Ticket vorab kaufen.
Wenn ihr Hotel in einem speziellen Kooperationsmodell mit uns arbeitet, dann haben Sie auch dort verfügbare Tickets. Dies betrifft die Hotels: Arosa Vetter Hotel, Blatter’s Arosa Hotel, Hotel Hohe Promenade, Hotel Prätschli, Robinson Club Arosa, Sunstar Hotel Arosa, Tschuggen Grand Hotel, Hotel Dieschen, Maiensässhotel GuardaVal, Berghotel Tgantieni, Valbella Resort, Arosa Mountain Lodge.
Sind Einzelfahrten auch beschränkt?
Nein. Es gibt keine Beschränkung bei den Einzelfahrten für Fussgänger.